http://www.football.ch/sfl/cm/Lizenzert ... 011-11.pdfDas Reglement über das Disziplinarwesen der SFL und die Rechtspflegeordnung
des SFV ist anwendbar. Die Disziplinarkommission spricht von Amtes wegen oder
auf Anzeige hin die in der Rechtspflegeordnung SFV vorgesehenen Massnahmen
aus. Sie kann insbesondere Bussen verhängen, bis zu 12 in der Meisterschaft erspielte oder zukünftige Punkte abziehen und allenfalls die Relegation des fehlbaren Lizenznehmers auf das Ende der Fussballsaison verfügen. Falls ein Lizenznehmer gefälschte Unterlagen vorgelegt und dadurch zu Unrecht eine Lizenz erhalten hat, hat sie zwingend den Entzug von 12 Punkten auszusprechen.
Artikel 26 Abs 2